vielleicht weiß das ja jemand von Euch hier:
Man darf ja innerhalb der EU, also wohl auch nach S und damit durch DK, u.a. (mind.) 110l Bier mitnehmen - für den persönlichen Bedarf.
Wir rätseln hier gerade, wie dieser persönliche Bedarf definiert ist. Dürfte ich von dem Bier was ich mitnehme schwedischen Freunden was abgeben oder wäre das dann schon ein Verstoß gegen zollrechtliche Vorschriften?
Schonmal Danke für mögliche Antworten
