Wie lange darf ich mich in Schweden aufhalten

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Mikis
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Wie lange darf ich mich in Schweden aufhalten

Beitrag von Mikis »

Hallo Forum,

wir haben ein Haus in Småland und sind übers Jahr gesehen viele Monate dort (Ruheständler). Nun habe ich gehört, dass man eine bestimmte Aufenthaltsdauer nicht überschreiten darf, da man ansonsten steuerpflichtig/sozialabgabenpflichtig wird.
Wer kann mir darüber Auskunft geben?

Es grüßt, Heiko :flagge3:
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Robur
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Re: Wie lange darf ich mich in Schweden aufhalten

Beitrag von Robur »

Auslandsaufenthalte innerhalb der EU von über 3 Monaten

Rentner

Wenn Sie Rentner sind, dürfen Sie in einem anderen EU-Land leben, wenn Sie

dort über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen;
über ein ausreichendes Einkommen (aus einer beliebigen Quelle) verfügen, um ohne Einkommensbeihilfe leben zu können.

Die nationalen Behörden dürfen nicht verlangen, dass Ihr Einkommen den Grenzwert überschreitet, unter dem Sie in diesem Land Anspruch auf grundlegende Einkommensbeihilfen hätten.
Anmeldung

In den ersten drei Monaten Ihres Aufenthalts im neuen Land können Sie nicht zu einer Anmeldung verpflichtet werden (um ein Dokument zur Bestätigung Ihres rechtmäßigen Aufenthalts zu bekommen), Sie können sich jedoch anmelden, wenn Sie dies möchten.

Nach drei Monaten in Ihrem neuen Land müssen Sie sich möglicherweise bei den zuständigen Behörden anmelden (in der Regel im Rathaus oder bei der örtlichen Polizeidienststelle).

Um Ihre Anmeldebescheinigung zu erhalten, benötigen Sie folgende Dokumente:

Angestellte/entsendete Arbeitnehmer
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass;
eine Einstellungserklärung des Arbeitgebers oder eine Arbeitsbescheinigung.
Selbständige
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass;
einen Nachweis der selbständigen Tätigkeit.
Rentner
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass;
einen Nachweis über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz;
einen Nachweis, dass Sie sich selbst unterhalten können, ohne Einkommensbeihilfe zu benötigen.

Sie brauchen keine weiteren Dokumente vorzulegen.

Wenn Sie sich anmelden, erhalten Sie eine Anmeldebescheinigung. Diese Bescheinigung bestätigt, dass Sie ein Aufenthaltsrecht in diesem Land besitzen. Auf der Bescheinigung werden Ihr Name und Ihre Anschrift sowie das Datum der Anmeldung angegeben.

Ihre Anmeldebescheinigung sollte umgehend ausgestellt werden und es dürfen dafür nur Gebühren verlangt werden, die nicht höher sind als die Gebühren, die für Staatsangehörige bei der Ausstellung von Personalausweisen anfallen.

Die Anmeldebescheinigung sollte unbefristet gültig sein (und braucht also nicht verlängert zu werden). Änderungen der Anschrift müssen jedoch möglicherweise den lokalen Behörden gemeldet werden.

Wenn eine Anmeldepflicht besteht, kann Ihnen eine Geldbuße auferlegt werden, wenn Sie sich nicht anmelden. Sie dürfen jedoch weiterhin im Land bleiben und dürfen auch nicht nur aus diesem Grund ausgewiesen werden.

In vielen Ländern müssen Sie Ihre Anmeldebescheinigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass ständig bei sich tragen. Tragen Sie diese Dokumente nicht bei sich, kann Ihnen eine Geldbuße auferlegt werden; Sie können jedoch nicht nur aus diesem Grund ausgewiesen werden.

Quelle: europa.eu

Link: http://europa.eu/youreurope/citizens/re ... dex_de.htm
God save the Ted's!
(Lou Cifer)

Für mich bitte die nächsten 24.000 Jahre keine Shiitake-Pilze mehr!
Mikis
Beiträge: 13
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Re: Wie lange darf ich mich in Schweden aufhalten

Beitrag von Mikis »

Hallo,

vielen Dank für die umfangreiche Antwort. Wir sind ca. 6-7 Monate im Jahr in unserem schwedischen Domizil, jedoch nicht an einem Stück. Mir wurde gesagt, dass man eine 183-Tage Grenze (Aufenthaltsdauer insgesamt im Jahr) beachten und diese möglichst nicht überschreiten sollte.
Wenn wir mit Unterbrechungen insgesamt über ein halbes Jahr in Schweden verbringen, dann müssen wir uns doch nicht anmelden - oder?

Gruß, Heiko
goteborgcity
Beiträge: 1861
Registriert: 16. Juni 2009 21:10
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Re: Wie lange darf ich mich in Schweden aufhalten

Beitrag von goteborgcity »

Hej Heiko,

ganz genau, denn dann rechnet Schweden als Euer Hauptwohnsitz und Ihr müsst Euch eigentlich hier anmelden.

Viele Grüsse

Herbert
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kann nicht mehr über eine PN erreicht werden.
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