Auslandsaufenthalte innerhalb der EU von über 3 Monaten
Rentner
Wenn Sie Rentner sind, dürfen Sie in einem anderen EU-Land leben, wenn Sie
dort über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen;
über ein ausreichendes Einkommen (aus einer beliebigen Quelle) verfügen, um ohne Einkommensbeihilfe leben zu können.
Die nationalen Behörden dürfen nicht verlangen, dass Ihr Einkommen den Grenzwert überschreitet, unter dem Sie in diesem Land Anspruch auf grundlegende Einkommensbeihilfen hätten.
Anmeldung
In den ersten drei Monaten Ihres Aufenthalts im neuen Land können Sie nicht zu einer Anmeldung verpflichtet werden (um ein Dokument zur Bestätigung Ihres rechtmäßigen Aufenthalts zu bekommen), Sie können sich jedoch anmelden, wenn Sie dies möchten.
Nach drei Monaten in Ihrem neuen Land müssen Sie sich möglicherweise bei den zuständigen Behörden anmelden (in der Regel im Rathaus oder bei der örtlichen Polizeidienststelle).
Um Ihre Anmeldebescheinigung zu erhalten, benötigen Sie folgende Dokumente:
Angestellte/entsendete Arbeitnehmer
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass;
eine Einstellungserklärung des Arbeitgebers oder eine Arbeitsbescheinigung.
Selbständige
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass;
einen Nachweis der selbständigen Tätigkeit.
Rentner
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass;
einen Nachweis über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz;
einen Nachweis, dass Sie sich selbst unterhalten können, ohne Einkommensbeihilfe zu benötigen.
Sie brauchen keine weiteren Dokumente vorzulegen.
Wenn Sie sich anmelden, erhalten Sie eine Anmeldebescheinigung. Diese Bescheinigung bestätigt, dass Sie ein Aufenthaltsrecht in diesem Land besitzen. Auf der Bescheinigung werden Ihr Name und Ihre Anschrift sowie das Datum der Anmeldung angegeben.
Ihre Anmeldebescheinigung sollte umgehend ausgestellt werden und es dürfen dafür nur Gebühren verlangt werden, die nicht höher sind als die Gebühren, die für Staatsangehörige bei der Ausstellung von Personalausweisen anfallen.
Die Anmeldebescheinigung sollte unbefristet gültig sein (und braucht also nicht verlängert zu werden). Änderungen der Anschrift müssen jedoch möglicherweise den lokalen Behörden gemeldet werden.
Wenn eine Anmeldepflicht besteht, kann Ihnen eine Geldbuße auferlegt werden, wenn Sie sich nicht anmelden. Sie dürfen jedoch weiterhin im Land bleiben und dürfen auch nicht nur aus diesem Grund ausgewiesen werden.
In vielen Ländern müssen Sie Ihre Anmeldebescheinigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass ständig bei sich tragen. Tragen Sie diese Dokumente nicht bei sich, kann Ihnen eine Geldbuße auferlegt werden; Sie können jedoch nicht nur aus diesem Grund ausgewiesen werden.
Quelle: europa.eu
Link:
http://europa.eu/youreurope/citizens/re ... dex_de.htm