Wegweisendes Urteil in der Immobilienbrache
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Wegweisendes Urteil in der Immobilienbrache
nur wer in Schweden als Makler staatlich zugelassen ist darf Immobilien vermarkten !
Aus aktuellem Anlass möchte ich diese Woche auf ein Gerichtsurteil hinweisen (Quelle Vimmerby Tidning vom 9. Dezember 2010):
Sinngemäß geht es in diesem Urteil darum, "dass ein Mann in der Kommune Hultsfred professionell Häuser verkauft hat".
Da dieses NUR in Schweden qualifizierten und registrierten Maklern vom Gesetz her erlaubt ist, sah das Gericht einen eklatanten Verstoß gegen eben dieses Gesetz als gegeben, obwohl der Beklagte in der 1. Instanz (Tingsrätt) freigesprochen wurde. In der 2. Instanz (Göta hovsrätt) wurde der Mann zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt! Wohl spielte bei der Verurteilung auch die Tatsache eine Rolle, dass dieser Mann Bilder von zum Verkauf stehenden Häusern auf seine Internet-Seite kopiert und so den Eindruck erweckt hat, "er würde diese Häuser verkaufen" bzw. „er ist Makler“. In dem Artikel wird explizit darauf hingewiesen, dass "der Mann die Tätigkeit ausgeführt hat, OHNE bei FMN (Fastighetsmäklarnamden) registriert zu sein bzw. die entsprechende fachliche Qualifikation zu haben". FMN ist die staatliche Aufsichtsbehörde für das schwedische Maklerwesen.
Man wird abwarten müssen, welche Kreise dieses Urteil noch zieht...
daruf hingewiesen wurde ich von:
http://www.loenneberga-immobilien.eu/zum_verkauf.html
ob das genannte Urteil vor dem eu-Gerichtshof bestand haben wird ist fraglich , den es verstößt eindeutig gegen geltendes EU-Recht !
Grüßle
Aus aktuellem Anlass möchte ich diese Woche auf ein Gerichtsurteil hinweisen (Quelle Vimmerby Tidning vom 9. Dezember 2010):
Sinngemäß geht es in diesem Urteil darum, "dass ein Mann in der Kommune Hultsfred professionell Häuser verkauft hat".
Da dieses NUR in Schweden qualifizierten und registrierten Maklern vom Gesetz her erlaubt ist, sah das Gericht einen eklatanten Verstoß gegen eben dieses Gesetz als gegeben, obwohl der Beklagte in der 1. Instanz (Tingsrätt) freigesprochen wurde. In der 2. Instanz (Göta hovsrätt) wurde der Mann zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt! Wohl spielte bei der Verurteilung auch die Tatsache eine Rolle, dass dieser Mann Bilder von zum Verkauf stehenden Häusern auf seine Internet-Seite kopiert und so den Eindruck erweckt hat, "er würde diese Häuser verkaufen" bzw. „er ist Makler“. In dem Artikel wird explizit darauf hingewiesen, dass "der Mann die Tätigkeit ausgeführt hat, OHNE bei FMN (Fastighetsmäklarnamden) registriert zu sein bzw. die entsprechende fachliche Qualifikation zu haben". FMN ist die staatliche Aufsichtsbehörde für das schwedische Maklerwesen.
Man wird abwarten müssen, welche Kreise dieses Urteil noch zieht...
daruf hingewiesen wurde ich von:
http://www.loenneberga-immobilien.eu/zum_verkauf.html
ob das genannte Urteil vor dem eu-Gerichtshof bestand haben wird ist fraglich , den es verstößt eindeutig gegen geltendes EU-Recht !
Grüßle
Joerg-Michael
Re: Wegweisendes Urteil in der Immobilienbrache
jmsprivat hat geschrieben:nur wer in Schweden als Makler staatlich zugelassen ist darf Immobilien vermarkten !
Aus aktuellem Anlass möchte ich diese Woche auf ein Gerichtsurteil hinweisen (Quelle Vimmerby Tidning vom 9. Dezember 2010):
Sinngemäß geht es in diesem Urteil darum, "dass ein Mann in der Kommune Hultsfred professionell Häuser verkauft hat".
Da dieses NUR in Schweden qualifizierten und registrierten Maklern vom Gesetz her erlaubt ist, sah das Gericht einen eklatanten Verstoß gegen eben dieses Gesetz als gegeben, obwohl der Beklagte in der 1. Instanz (Tingsrätt) freigesprochen wurde. In der 2. Instanz (Göta hovsrätt) wurde der Mann zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt! Wohl spielte bei der Verurteilung auch die Tatsache eine Rolle, dass dieser Mann Bilder von zum Verkauf stehenden Häusern auf seine Internet-Seite kopiert und so den Eindruck erweckt hat, "er würde diese Häuser verkaufen" bzw. „er ist Makler“. In dem Artikel wird explizit darauf hingewiesen, dass "der Mann die Tätigkeit ausgeführt hat, OHNE bei FMN (Fastighetsmäklarnamden) registriert zu sein bzw. die entsprechende fachliche Qualifikation zu haben". FMN ist die staatliche Aufsichtsbehörde für das schwedische Maklerwesen.
Man wird abwarten müssen, welche Kreise dieses Urteil noch zieht...
daruf hingewiesen wurde ich von:
http://www.loenneberga-immobilien.eu/zum_verkauf.html
ob das genannte Urteil vor dem eu-Gerichtshof bestand haben wird ist fraglich , den es verstößt eindeutig gegen geltendes EU-Recht !
Grüßle
Und woraus schließt Du, daß dieses Urteil eindeutig gegen geltendes EU-Recht verstößt?
Josef
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Re: Wegweisendes Urteil in der Immobilienbrache
Hej F.Josef,
in der EU-Richtline zur Dienstleistungs und Niederlassungsfreiheit ist dies anders geregelt, aus dieser ergibt sich daß EU-Bürger Dienstleistungen in jedem Land der
EU erbringen können wenn Sie in Ihrem Heimatland zur Erbringung dieser Dienst-
leistung berechtigt sind .....und wer in D den § 34c ( Makler und Bauträgererlaubnis) besitzt darf diese Tätigkeit auch in Schweden anbieten und durchführen .....
wer zum Beispiel in GB einen Firma in diesem Bereich hat darf das ebenso ,
so sieht es das EU-Recht vor.....
http://ec.europa.eu/internal_market/ser ... ews_de.htm
evtl hat sich das in Schweden noch nicht bis zu den Gerichten herumgesprochen .....
Grüßle
in der EU-Richtline zur Dienstleistungs und Niederlassungsfreiheit ist dies anders geregelt, aus dieser ergibt sich daß EU-Bürger Dienstleistungen in jedem Land der
EU erbringen können wenn Sie in Ihrem Heimatland zur Erbringung dieser Dienst-
leistung berechtigt sind .....und wer in D den § 34c ( Makler und Bauträgererlaubnis) besitzt darf diese Tätigkeit auch in Schweden anbieten und durchführen .....
wer zum Beispiel in GB einen Firma in diesem Bereich hat darf das ebenso ,
so sieht es das EU-Recht vor.....
http://ec.europa.eu/internal_market/ser ... ews_de.htm
evtl hat sich das in Schweden noch nicht bis zu den Gerichten herumgesprochen .....
Grüßle
Joerg-Michael
Re: Wegweisendes Urteil in der Immobilienbrache
Wenn die Sache nicht doch einen Haken hat.
Makler in D ist ja nicht dasselbe wie Makler in S, kann mir durchaus vorstellen, dass du dich zumindest anmelden musst und eventuell deine Qualifikationen bestätigen musst und vor allem die schwedischen Vorschriften und Gesetze kannst.
Makler in D ist ja nicht dasselbe wie Makler in S, kann mir durchaus vorstellen, dass du dich zumindest anmelden musst und eventuell deine Qualifikationen bestätigen musst und vor allem die schwedischen Vorschriften und Gesetze kannst.
/irni
Re: Wegweisendes Urteil in der Immobilienbrache
ich denke, da ist mehr der Wunsch der Vater des Gedankens.
Niemand, der in Deutschland z.B. Socken auf dem Markt verkauft wird, wenn er nach Schweden zieht, dort als Makler tätig werden können! (umgekehrt natürlich auch)
Die Niederlassungsfreiheit besagt nichts andereres, als dass die Berufsausbildung des Herkunftslandes im Gastland anerkannt werden muss - sofern sie gleichwertig ist.
Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass dieser Beruf auch ohne weiteres ausgeübt werden darf.
Um bei dem Makler zu bleiben: Das Berufsbild eines Maklers in Deutschland ist nicht identisch mit dem Berufsbild des Maklers in Schweden.
Die Zugangsvoraussetzungen in Schweden haben und behalten also durchaus Ihre Gültigkeit. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass sicher jeder, der in Schweden als Makler tätig sein will auch eine entsprechende schwedische Lizenz benötigt Dies wird auch der europäische Gerichtshof nicht ändern. Die Frage (und das ist auch der einzige Punkt in den sich der europäische Gerichtshof einmischen kann) ist lediglich ob und unter welchen Voraussetzungen (Zusatzprüfung o.ä.) in Schweden eine Lizenz zu erteilen ist. Ohne Registration bei der FMN wird also auch in Zukunft kein deutscher Makler in Schweden tätig sein dürfen.
Die Tätigkeit als Makler wird wohl auch in naher Zukunft nur über die Registration bei der FMN möglich sein.
Niemand, der in Deutschland z.B. Socken auf dem Markt verkauft wird, wenn er nach Schweden zieht, dort als Makler tätig werden können! (umgekehrt natürlich auch)
Die Niederlassungsfreiheit besagt nichts andereres, als dass die Berufsausbildung des Herkunftslandes im Gastland anerkannt werden muss - sofern sie gleichwertig ist.
Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass dieser Beruf auch ohne weiteres ausgeübt werden darf.
Um bei dem Makler zu bleiben: Das Berufsbild eines Maklers in Deutschland ist nicht identisch mit dem Berufsbild des Maklers in Schweden.
Die Zugangsvoraussetzungen in Schweden haben und behalten also durchaus Ihre Gültigkeit. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass sicher jeder, der in Schweden als Makler tätig sein will auch eine entsprechende schwedische Lizenz benötigt Dies wird auch der europäische Gerichtshof nicht ändern. Die Frage (und das ist auch der einzige Punkt in den sich der europäische Gerichtshof einmischen kann) ist lediglich ob und unter welchen Voraussetzungen (Zusatzprüfung o.ä.) in Schweden eine Lizenz zu erteilen ist. Ohne Registration bei der FMN wird also auch in Zukunft kein deutscher Makler in Schweden tätig sein dürfen.
Die Tätigkeit als Makler wird wohl auch in naher Zukunft nur über die Registration bei der FMN möglich sein.
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Re: Wegweisendes Urteil in der Immobilienbrache
@ F.Josef
das ist leider falsch ..denn siehe hier :
http://ec.europa.eu/internal_market/ser ... ichtlinie_
und dabei sind ausdrücklich Dienstleistungen im immobilienbereich eingeschlossen !
Grüßle
das ist leider falsch ..denn siehe hier :
http://ec.europa.eu/internal_market/ser ... ichtlinie_
und dabei sind ausdrücklich Dienstleistungen im immobilienbereich eingeschlossen !
Grüßle
Joerg-Michael
Re: Wegweisendes Urteil in der Immobilienbrache
jmsprivat hat geschrieben:@ F.Josef
das ist leider falsch ..denn siehe hier :
http://ec.europa.eu/internal_market/ser ... ichtlinie_
und dabei sind ausdrücklich Dienstleistungen im immobilienbereich eingeschlossen !
Grüßle
Träume weiter!
Falls Du bisher in Deutschland Socken verkauft hast betätige Dich jetzt in Schweden als Makler ohne Zulassung bei FMN.
Falls Du bisher in Schweden Socken verkauft hast, eröffne jetzt in Deutschland eine Kfz Werkstatt ohne Eintrag in die Handwerksrolle.
Viel Glück bei Deinen Prozessen vor dem europäischen Gerichtshof!
Josef
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Re: Wegweisendes Urteil in der Immobilienbrache
hallo F.Josef
ich habe den § 34c und eine Maklerzulassung seit 1986 in D......daher kann ich meine Dienstleistungen ( Unternehmensberatung) in S auf Grundlage dieser EU-Verordnung erbringen .....
soviel dazu .....
Grüßle
ich habe den § 34c und eine Maklerzulassung seit 1986 in D......daher kann ich meine Dienstleistungen ( Unternehmensberatung) in S auf Grundlage dieser EU-Verordnung erbringen .....
soviel dazu .....
Grüßle
Joerg-Michael
Re: Wegweisendes Urteil in der Immobilienbrache
eine Maklerzulassung nach § 34 c bekommt in Deutschland jeder der keine silbernen Löffel geklaut hat und die Gebühren bezahlt. Die Fähigkeit bis 3 zählen zu können ist nicht zwingend erforderlich. Im übrigen ist mir bekannt, dass seriöse und fachkundige Makler selbst nicht glücklich über diese Lösung sind.
Ich wünsche Dir viel Spaß beim makeln in Schweden und vor dem europäischen Gerichtshof.
Josef
Ich wünsche Dir viel Spaß beim makeln in Schweden und vor dem europäischen Gerichtshof.
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Re: Wegweisendes Urteil in der Immobilienbrache
@ Josef....
stimmt es gibt ne Menge schwarzer Schafe ....aber um Dir noch mehr zum Aufregen zu geben lies Dir doch mal das durch :http://www.marketlettercorp.com/images/ ... coup_1.pdf
und nu bin ich mal gespannt was du dazu sagst ..... aber immer dran denken es ist alles legal und entspricht den EU-Grundlagen ....
Grüßle
stimmt es gibt ne Menge schwarzer Schafe ....aber um Dir noch mehr zum Aufregen zu geben lies Dir doch mal das durch :http://www.marketlettercorp.com/images/ ... coup_1.pdf
und nu bin ich mal gespannt was du dazu sagst ..... aber immer dran denken es ist alles legal und entspricht den EU-Grundlagen ....
Grüßle
Joerg-Michael
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Re: Wegweisendes Urteil in der Immobilienbrache
Ich begreife nicht warum man in ein Land ziehen will wenn man dort die Gesetze und Regeln nicht anerkennen will?????
Ich finde wenn man die Gesetze in einem Land so schrecklich findet dann suche ich mir ein anderes Land.
Anfangen mit Prozessen????
Ich könnte mir das nicht vorstellen. Das Land Schweden passt sich nicht dir an, wir haben hier auch noch eigene Gesetze die du beachten musst.
Siehe "Alkoholverkauf", da gibt es halt mal eine Sonderregelung für Schweden.
JSM ich finde du solltest dich mal darauf konzentrieren wie es hie rist, was gilt usw nich tnur auf EU Regeln rumreiten. Es gibt hier einige Ausnahmen und die ka<nnst auch du nich tändern.
Wie ich schon mal schrieb, mir gefallen auch nich talle Gesetze aber ich kann leben damit und streite mich auch nicht rum deswegen, weder mit schwedischen Gerichten oder dem EU Domstol
Überleg dir mal wie du aufgenommen wirst wenn du so anfängst????
Ist ein gut gemeinter Ratschlag
Framsidan
Ich finde wenn man die Gesetze in einem Land so schrecklich findet dann suche ich mir ein anderes Land.
Anfangen mit Prozessen????
Ich könnte mir das nicht vorstellen. Das Land Schweden passt sich nicht dir an, wir haben hier auch noch eigene Gesetze die du beachten musst.
Siehe "Alkoholverkauf", da gibt es halt mal eine Sonderregelung für Schweden.
JSM ich finde du solltest dich mal darauf konzentrieren wie es hie rist, was gilt usw nich tnur auf EU Regeln rumreiten. Es gibt hier einige Ausnahmen und die ka<nnst auch du nich tändern.
Wie ich schon mal schrieb, mir gefallen auch nich talle Gesetze aber ich kann leben damit und streite mich auch nicht rum deswegen, weder mit schwedischen Gerichten oder dem EU Domstol
Überleg dir mal wie du aufgenommen wirst wenn du so anfängst????
Ist ein gut gemeinter Ratschlag
Framsidan
Re: Wegweisendes Urteil in der Immobilienbrache
jmsprivat hat geschrieben:@ Josef....
stimmt es gibt ne Menge schwarzer Schafe ....aber um Dir noch mehr zum Aufregen zu geben lies Dir doch mal das durch :http://www.marketlettercorp.com/images/ ... coup_1.pdf
und nu bin ich mal gespannt was du dazu sagst ..... aber immer dran denken es ist alles legal und entspricht den EU-Grundlagen ....
Grüßle
Wo bitte ist da der Aufreger? Verleg Deinen Lebensmittelpunkt dorthin und gut ist. Was kümmert es dann Schweden oder Deutschland; aber lass Dich nicht erwischen, wenn Dein Leben nach wie vor in Deutschland oder Schweden stattfindet
Josef
Re: Wegweisendes Urteil in der Immobilienbrache
Hallo JSM., da kann ich doch nur sagen: Schnell die 70€ bezahlen und den Empfänger damit glücklich machen, denn der ist der Einzige , dem es mit diesem Elaborat gutgehen wird! Wie blauäugig kann man denn sein?
Außerdem hoffe ich sehr, dass sich in S nicht solche Nichtskönner von angeblichen Maklern, wie ich sie in D zur Genüge kennengelernt habe, tummeln dürfen. Glaub mir, ich habe Ahnung vom Geschäft des Immobilienmaklers,ganz sicherl wesentlich länger als Du.
Gruß Norrfan
Außerdem hoffe ich sehr, dass sich in S nicht solche Nichtskönner von angeblichen Maklern, wie ich sie in D zur Genüge kennengelernt habe, tummeln dürfen. Glaub mir, ich habe Ahnung vom Geschäft des Immobilienmaklers,ganz sicherl wesentlich länger als Du.
Gruß Norrfan
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Re: Wegweisendes Urteil in der Immobilienbrache
@ Norrfan
es gibt solche und solche " Makler " .....wie überall im Leben .....
unser Geschäftsfeld ist das Beraten von Unternehmen im Bereich Internet
Sicherheit.....und wir bauen eine neue Plattform für die Vermittlung von
Immobilien in Europa ( einschließlich Schweden ) kostenfrei für Verkäufer und Käufer/Mieter / Vermieter auf ...sonst noch Fragen ?
Grüßle
Schönes Weihnachtsfest
es gibt solche und solche " Makler " .....wie überall im Leben .....
unser Geschäftsfeld ist das Beraten von Unternehmen im Bereich Internet
Sicherheit.....und wir bauen eine neue Plattform für die Vermittlung von
Immobilien in Europa ( einschließlich Schweden ) kostenfrei für Verkäufer und Käufer/Mieter / Vermieter auf ...sonst noch Fragen ?
Grüßle
Schönes Weihnachtsfest
Joerg-Michael
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