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- 17. Februar 2014 14:34
- Forum: Auswandern, Leben, Studieren und Arbeiten in Schweden
- Thema: Gebrauchtwagen nach Schweden einführen
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Re: Gebrauchtwagen nach Schweden einführen
Es muss beides Zutreffen, also mehr als 600 mil und mehr als 6 Monate seit Erstzulassung. Bzw. die Definition ist genau anders herum: Neuwagen: weniger als 6000 km (600 mil) ODER weniger als 6 Monate seit Erstzulassung. Dann ist die Schwedische Mehrwertsteuer fällig... 25%, also besser das Auto in D ...
- 17. Februar 2014 14:19
- Forum: Auswandern, Leben, Studieren und Arbeiten in Schweden
- Thema: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?
- Antworten: 44
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?
Die weiter oben erwähnte Verschrottungsgebühr wurde vor ein paar Jahren abgeschafft. Ursprungskontroll musst Du auf jeden Fall beantragen, ohne diese kein Eintrag und keine Zulassung, diese dient hauptsächlich dazu den Handel mit gestohlenen Fahrzeugen über Landesgrenzen zu unterbinden. Wie bereits w ...